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Persönliches Budget

Betreuung über Leistungen des Persönlichen Budgets

Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die von einer körperlichen oder seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind. Seit dem 1. Januar 2008 hat jeder Mensch mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Dieser ist unabhängig vom Grad der Behinderung.

Dabei ist das Persönliche Budget eine neue Form der Leistungserbringung. Anstelle von Sachleistungen kann der Betroffene Geld „das Persönliche Budget“ beantragen, um davon Leistungen zu bezahlen, die zur Deckung seines Hilfebedarfs notwendig sind. Sie können hierbei selbst entscheiden, welche Person zu welchem Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll.

Wurde bei ihnen eine seelische Erkrankung diagnostiziert und sie benötigen Hilfe um ihre bisherige Situation zu erhalten oder zu verbessern, biete ich ihnen für folgende Lebensbereiche Beratung und Unterstützung an:

  • Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung
  • Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen
  • Arbeit, arbeitsähnliche Tätigkeit, Ausbildung
  • Selbstversorgung und Wohnen
  • Tagesgestaltung, Freizeit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

Kostenträger:

Die Antragstellung für ein Persönliches Budget erfolgt beim Bezirk Mittelfranken. Dabei sind Einkommens- und Vermögensgrenzen zu berücksichtigen. Hierzu berate ich sie gerne und helfe ihnen beim Ausfüllen der Anträge.

Beratung und Information erhalten sie außerdem bei:

ServiceZentrum Nürnberg - Bezirk Mittelfranken
Wallensteinstr. 61-63
90431 Nürnberg
Tel.: 0911/600 66 98-0

Persönliches Budget – ganz praktisch (InfoFlyer Bezirk Mittelfranken)